Qualifizierte elektronische Signatur

Sichere Authentifizierung für elektronisch verschickte Dokumente

Mit der esacom-Lösung gewinnen Sie Rechtssicherheit!

Mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift bestätigen Sie die Echtheit und Herkunft eines Dokuments. Eine solche Signatur gibt es auch für Dokumente, die z.B. per E-Mail verschickt werden: Die qualifizierte elektronische Signatur von esacom. Darunter versteht man die mit elektronischen Informationen verknüpften Daten, mit denen man den Unterzeichner identifizieren und die Integrität der elektronischen Information prüfen kann.

esacom bietet Ihnen eine sichere Signaturanwendungskomponente in Form von Signatursoftware, Treiber und Chipkartenleser zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur.

Nur Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur können in elektronischer Form eine per Gesetz geforderte Schriftform auf Papier ersetzen

Elektronische Signatur Vorteile:

  • Sie gewinnen Rechtssicherheit
  • Einfaches Handling
  • Hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis
     

Die elektronische Signatur erfüllt technisch gesehen den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf Papierdokumenten. Sie ist in Deutschland durch mehrere Rechtsvorschriften geregelt. Für bestimmte Bereiche stellt der Gesetzgeber zusätzliche Anforderungen an elektronische Signaturen. So erfüllen in Deutschland nur qualifizierte elektronische Signaturen gemäß Signaturgesetz (SigG) die Anforderungen an die elektronische Form gemäß BGB, die die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform ersetzen kann. Auch erhalten nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene elektronische Dokumente den gleichen Beweiswert wie (Papier-)Urkunden im Sinne der Zivilprozessordnung.

In Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie ist eine qualifizierte elektronische Signatur eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem zum Zeitpunkt Ihrer Erzeugung gültigen qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wurde.

Die qualifizierte Signatur wird bei der esacom mittels Signaturanwendungs-
komponente (Signatursoftware, Treiber und Chipkartenleser) erstellt.

Ablauf einer qualifizierten elektronischen Signatur:

  1. Der Absender/ Unterzeichner wählt die zu signierende Datei aus
  2. Die Signatursoftware bildet über die Datei einen Hash-Wert (Prüfsumme)
  3. Die vom Absender/ Unterzeichner genutzte Signaturerstellungseinheit bildet aus dem Hash-Wert mit Hilfe eines geheimen Signaturschlüssels die qualifizierte elektronische Signatur und fügt diese an die zu signierenden Dokumente an
  4. Der Absender/ Unterzeichner verschickt die Datei (inkl. der Signatur)
  5. Der Empfänger erhält die Datei (inkl. Signatur)
  6. Der Empfänger verifiziert mit einer Prüfsoftware die Signatur mit Hilfe des öffentlichen Prüfschlüssels und der Datei
  7. Bei erfolgreicher Prüfung ist die Integrität, Authentifizierung und Authentizität gewährleistet