Gesetzeskonforme Datenspeicherung
Revisionssichere Archivierung von Filialdaten
Digitalisierung von Kassenbelegen: Cloud Service von esacom
Ab 2016 gelten verschärfte Bedingungen für die Datenspeicherung von Kassenbelegen: Dann besteht die Pflicht, Kassendaten revisionssicher elektronisch zu archivieren. Das heißt: Für den Fall einer digitalen Steuerprüfung müssen die Daten unveränderbar und verfälschungssicher archiviert werden, bzw. wiederherstellbar sein.
Wir bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Kassendaten ihrer Filialbetriebe an zentraler Stelle in einem GDPdU-zertifizierten System zu speichern.
Das bedeutet, dass die Archivierung der Daten nach den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ gesetzestreu archiviert werden.
Archivierung von FilialdatenVorteile:
- Sie sind durch die Cloud-Lösung von esacom langfristig gesetzlich abgesichert.
- Sichere und verschlüsselte Lagerung Ihrer Filialbelege in unserem Rechenzentrum.
- Sie können online prüfen, ob die Daten ordnungsgemäß eingelagert wurden.
- Sie können jederzeit Daten für Wirtschaftsprüfungen bei uns erstellen lassen.