IT-Glossar

Das esacom IT-Glossar ist ein Sachverzeichnis für spezifische IT-Begriffe und Abkürzungen.

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Kritikalität
Beschreibungen des Begriffes:

Skalierbare Wertung (Klassifizierung)

Skalierbare Wertung (Klassifizierung) von Geschäftsprozessen anhand ihrer Bedeutung für die Wertschöpfung einer Institution. Die Klassifizierung der Kritikalität erfolgt meist anhand der Wiederanlauf-Anforderung an den Geschäftsprozess oder des über die Dauer der Ausfallzeit zu erwartenden Schadens (z.B.: Anzahl betroffene Anwender, verfügbare Notlösungen, Wichtigkeit der Anwenderfunktion, etc.). Treten mehrere Probleme zeitgleich auf, so werden die Probleme mit der höchsten Dringlichkeitsstufe zuerst bearbeitet. Die Prioritäten werden vom Auftraggeber in den folgenden Stufen gemeldet:

Kritikalitätsstufe

Klassifizierung

A – sehr hoch

Der Schaden wird für das Unternehmen als sehr hoch bewertet.
Sowohl Ertragsbeeinträchtigungen, Sach-, Personen- als auch
immaterielle Schäden (Image, Recht, Auswirkungen auf den
Kapitalmarkt) können mit Kapital- bzw. organisatorischem
Aufwand nicht ohne wesentliche Folgewirkung (längerfristig)
kompensiert werden.

B – hoch

Der Schaden wird für das Unternehmen als sehr wesentlich
bewertet. Sowohl Ertragsbeeinträchtigungen, Sach-, Personen-
als auch immaterielle Schäden (Image, Recht, Auswirkungen
auf den Kapitalmarkt) können nicht mehr zur Gänze mit Kapital-
bzw. organisatorischem Aufwand ohne Folgewirkung (kurz- bis
mittelfristig)kompensiert werden.

C – mittel

Der Schaden wird für das Unternehmen als mittel bewertet.
Sowohl Ertragsbeeinträchtigungen, Sach-, Personen- als auch

immaterielle Schäden (Image, Recht, Auswirkungen auf den
Kapitalmarkt) können nur mit erheblichem Kapital- bzw.
organisatorischem Aufwand jedoch ohne Folgewirkung
kompensiert werden.

D – gering

Der Schaden wird für das Unternehmen als gering bewertet.
Sowohl Ertragsbeeinträchtigungen, Sach-, Personen- als auch
immaterielle Schäden (Image, Recht, Auswirkungen auf den
Kapitalmarkt) können mit überschaubarem Kapital- bzw.
organisatorischem Aufwand ohne Folgewirkung kompensiert
werden.

E – unbedeutend

Der Schaden wird für das Unternehmen als nicht relevant
bewertet. Der Eintritt von Ertragsbeeinträchtigungen, Sach-,
Personen- als auch immaterielle Schäden (Image, Recht,
Auswirkungen auf den Kapitalmarkt) stellt für das Unternehmen
eine vernachlässigbare Bedrohung dar.

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